Großflächen, Litfasssäulen und Citylights: Schenk uns ein Plakat
Am 08.10.2023 ist Landtagswahl in Bayern. Wir wollen wieder in der Fläche sichtbar sein und unsere Themen platzieren. Wie bei den letzten Wahlen können wieder Plakate an Großflächen, Litfasssäulen und Citylights von euch gebucht werden und ihr erhaltet hierfür eine Spendenbescheinigung.
Ihr könnt hier die Standorte und Zeiten auswählen und gleich die Plakate buchen.
Gerne könnt ihr auch den Wahlkampf anderweitig unterstützen. Meldet euch einfach bei uns.
- Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. - Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. - Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. - Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.